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   LG Duisburg, 27.09.2011 - 22 O 85/09   

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https://dejure.org/2011,63247
LG Duisburg, 27.09.2011 - 22 O 85/09 (https://dejure.org/2011,63247)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.09.2011 - 22 O 85/09 (https://dejure.org/2011,63247)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27. September 2011 - 22 O 85/09 (https://dejure.org/2011,63247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Stromversorgungsunternehmens gegen einen Konkurrenten auf Unterlassung der Werbeaussage hinsichtlich der Möglichkeit des kostenlosen Wechsels ohne Wechselkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Stromversorgungsunternehmens gegen einen Konkurrenten auf Unterlassung der Werbeaussage hinsichtlich der Möglichkeit des kostenlosen Wechsels ohne Wechselkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus LG Duisburg, 27.09.2011 - 22 O 85/09
    Indessen ist auch eine Werbung mit derartigen Angaben dann unzulässig, wenn sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil des angesprochenen Verkehrs einen unrichtigen Eindruck erweckt, was dann der Fall ist, wenn sie werbemäßig als Besonderheit herausgestellt wird (BGH, GRUR 1990, 1029, 1030; GRUR, 2008, 532, 534).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 20 U 238/08

    Irreführung durch Werbung eines Gasversorgers mit einer Versorgungsgarantie

    Auszug aus LG Duisburg, 27.09.2011 - 22 O 85/09
    Mit Urteil vom 10.3.2009, Aktenzeichen 20 U 238/08, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Werbung mit dem Text "Sicherer Gasversorger: Wir garantieren Ihnen jederzeit eine 100 %ige Gasbelieferung.
  • KG, 09.05.1996 - 25 U 1222/96
    Auszug aus LG Duisburg, 27.09.2011 - 22 O 85/09
    Maßgeblich für die Auslegung des Sinnes dieser beanstandeten Äußerungen sind vielmehr die Gesamtumstände der Werbung und die gewählte Ausdrucksweise (vgl. KG, NJW-RR 1997, 995, 997).
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